Retrofit und Automatisierung von Bestandsmaschinen: Alles eine Frage der wesentlichen Veränderung
Bei der Veränderung von Maschinen nach deren Inverkehrbringung bzw. Inbetriebnahme für den Eigengebrauch stellt sich die Frage, ob die Veränderung wesentlich ist oder nicht. Je nach Antwort ergeben sich unterschiedliche Pflichten:
Beispielhafte Gründe für die Veränderung von Maschinenen: Automatisierung, digitales bzw. nicht digitales Retrofit, Versorgungssicherheit mit Ersatzteilen, Erhöhung des Sicherheitsniveaus einer Maschine.
- Sie lernen die Grundlagen zum Thema wesentliche Veränderungen kennen
- Sie lernen, wie der Prozess durchgeführt und dokumentieert wird
- Sie lernen die Anforderungen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 kennen
Zielgruppe
Vertrieb, Betreiber von Maschinen, Hersteller von Maschinen sowie Unternehmen, die Maschinen im Rahmen von Dienstleistungen verändern
Abteilungen im Unternehmen: mechanische und elektrische Konstruktion, Steuerungsbau, Technische Redaktion, Betriebsmitelkonstruktion
verfügbare Termine
2
Besonderes
Zeiten
09:00 - 17:00 Uhr
Unterrichtsform
Standort
- Vorgehensweise zur ermittlung der wesentlichen Veränderung gem. Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, beispielhaft erläutert an veränderten Maschinen
- Pflichten des Herstellers im Fall einer, wesentlichen Veränderung
- Pflichten des Betreibers für den Fall, dass kiene wesentliche Veränderung vorliegt
- Darf bzw. muss eine fehlende CE-Kennzeichnung rückwirkend durchgeführt werden?
Zeiten
09:00 - 17:00 Uhr
Unterrichtsform
Standort