Pflegefachfrau/Pflegefachmann staatl. anerk.
Mit der Einführung des Pflegeberufereformgesetzes werden 2020 die drei bisher getrennten Ausbildungsgänge Altenpflegerin / Altenpfleger, Gesundheits- und
Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger zu einem neuen
Beruf mit dem einheitlichem Berufsabschluss Pflegefachfrau / Pflegefachmann zusammengeführt. Innerhalb dieser Ausbildung besteht die Möglichkeit einer
Spezialisierung in der Alten- bzw. in der Kinderkrankenpflege.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Die Ausbildung richtet sich an Interessierte, die eine Ausbildung/Umschulung zur/zum staatlich anerkannten Pflegefachfrau/Pflegefachmann absolvieren möchten. Voraussetzung für den Ausbuíldungsbeginn sind
- Realschulabschluss oder gleichw. Bildungsabschluss
- Gesundheitliche Eignung
Alle Auszubildenden beginnen die Ausbildung mit dem Ziel Pflegefachfrau / Pflegefachmann, unabhängig davon, bei welchem Träger sie angestellt sind. Die praktische Ausbildung dauert 2.500 h, davon mind. 1.300 h beim Träger der praktischen Ausbildung. Aus der Wahl des Trägers ergibt sich die Vertiefung. Während der Ausbildung absolvieren alle Auszubildenden Pflichteinsätze in folgenden Bereichen:
- allgemeine Akutpflege in stationären Einrichtungen (400 h)
- allgemeine Langzeitpflege in stationären Einrichtungen (400h)
- allgemeine ambulante Akut- und Langzeitpflege (400h)
- pädiatrische Versorgung (120h)
- psychiatrische Versorgung (120h)
- sowie den Orientierungseinsatz (400h) und den Vertiefungseinsatz (500h) beim Ausbildungsträger
- zwei weitere Einsätze können auch in weiteren geeigneten Einrichtungen durchgeführt werden, auch wenn diese nicht selbst Ausbildungsträger sind (jeweils 80h).
Die theoretische Ausbildung erfolgt an der Pflegeschule (2.100 h).