IHK Fachkraft Zeltmontage

Maßgeschneidert nach ITRS-Standards

Im Rahmen der Kooperation zwischen dem ITRS (Industrieverband Technische Textilien-Rollladen-Sonnenschutz e.V. und der BBZ Mitte GmbH, wurde der bundesweit einmalige IHK-Zertifikatslehrgang „IHK Fachkraft Zeltmontage“ konzeptioniert, um aktiv frisch qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen bzw. zu entwickeln. Die Lehrgangsinhalte sind nach aktuellen Standards der Zelttechnik-Branche und werden durch erfahrene und qualifizierte Dozenten vermittelt.

Der Zertifikatslehrgang „IHK-Fachkraft Zeltmontage“ bietet umfassende Kenntnisse, sodass sowohl die frischen Mitarbeiter als auch die Quereinsteiger die Basiskenntnisse für Ihre Zukunftsaufgaben fundiert lernen. Dieser Lehrgang vermittelt theoretisches und praktisches Wissen und Können. Die Schwerpunkte liegen in den Grundlagen Zelt wie z.B. Baubuch, Statik, Bodenarten, Zeltformen, Materialien, Verankerungsmöglichkeiten, um Unterbau und Montage. Ebenfalls werden die Arbeitssicherheit, Veranstaltungssicherheit, Grundlagen der Metallverarbeitung, Grundlagen der elektrischen Handwerkzeuge, Textilkonfektion und Kommissionieren unterrichtet.

VORAUSSETZUNGEN:
Motivation und Verständnis der technischen Grundlagen

 


Termine

Für dieses Seminar sind keine Termine vorhanden.

Der Lehrgang besteht aus der Vermittlung von theoretischem und praktischem Wissen in zwei Modulen I und II. Das Modul I dauert 15 Tage und umfasst 120 UE; das Modul II dauert 12 Tage mit 96 UE. Am Ende jedes Moduls erfolgt eine Prüfung zur Lernkontrolle; jeweils 50 Prozent ergeben die Endbewertung. Der praktische Teil besteht sowohl aus Unterrichten in den Werkstätten als auch Betriebsausflüge bei Fachfirmen.


Zusatzgebühren

Inkl. Prüfungsgebühren


Bildungsgutschein

Dieser Lehrgang ist AZAV-zertifiziert. Die Kosten können durch die Agentur für Arbeit übernommen werden, wenn Sie dort einen Bildungsgutschein erhalten. Einen Bildungsgutschein erhalten in der Regel Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer/innen mit entsprechendem Qualifizierungsbedarf. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Maßnahme liegt im Ermessen der zuständigen Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Amt für Grundsicherung (Kreisjobcenter).

Weitere Informationen zum Bildungsgutschein


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