IHK Fachkraft Personalabrechnung
Gerade in kleineren Unternehmen nimmt der Trend, die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung im eigenen Hause durchzuführen, stetig zu. Durch die spezielle Software können die gesamten Aufgaben zur Personalabrechnung kostengünstig erfüllt werden. Dieser Kurs vermittelt Ihnen Kenntnisse zum Erwerb des IHK-Zertifikats im Bereich Personalabrechnung.
Ob rechtliche Fragen zu einem Arbeitsverhältnis, Lohn- und Gehaltsberechnung verschiedener Personengruppen oder Überstunden – mit Hilfe dieses Seminares wird die Personalabrechnung im Unternehmen vereinfacht. Im Theorieteil werden die Grundlagen zu Entlohnungsformen, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht, sowie Praxiswissen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung vermittelt, die im Anschluss am PC ganz praktisch mit einer geeigneten Software (Lexware) umgesetzt werden.
Zielgruppe und Zulassungsvoraussetzungen
Dieser Lehrgang richtet sich an Mitarbeiter in der Buchführung und Personalabrechnung sowie an Personen, die in Zukunft die Personalabrechnung selbständig durchführen möchten.
Die Teilnehmer legen am Ende jedes Moduls eine lehrgangsinterne Prüfung ab, die von den Dozenten korrigiert und nach IHK-Schlüssel benotet wird.
Aufbauende interessante Weiterbildungen für Sie finden Sie gerne unter:
- Bilanz - verstehen, interpretieren und analysieren
- Controlling für kleine und mittlere Unternehmen
- IHK-Fachkraft Buchführung
Zeiten
* 92 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
* 23 Kursabende á 4 Unterrichtseinheiten
*Unterrichtstage: montags und mittwochs
inkl. 3 Dienstage 06.05.2025 + 13.05.2025 + 01.07.2025
* Unterrichtszeiten: 16:30 - 19:45 Uhr
Unterrichtsform
Standort
Zeiten
* 92 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
* 23 Kursabende á 4 Unterrichtseinheiten
* Unterrichtstage: montags und mittwochs
* Unterrichtszeiten: 16:30 - 19:45 Uhr
Unterrichtsform
Standort
- Arbeitsverträge - Arbeitnehmereigenschaft - Scheinselbständigkeit – Befristung
- Möglichkeiten der Beendigung von Arbeitsverträgen – Arbeitszeugnisse
- Inhalte der Personalakte – Arbeitspapiere
- Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Grundlagen
- Anspruch und Formen betrieblicher Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
- Meldepflichten des Arbeitgebers - Meldefristen
- Bruttoabrechnung (Zeit-/Lohnermittlung, Entgeltfortzahlung, Feiertage, Urlaub)
- Laufende Bezüge, Einmalzahlungen, Nettobezüge und Nettoabzüge, Reisekosten
- Zuschläge (Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertage, Überstunden, Akkord, Prämien)
- Sachbezüge und geldwerte Vorteile (sozialversicherungs- und steuerrechtlich)
- Lohnsteuersonderbestimmungen – Freibeträge / Freigrenzen – Pauschalversteuerungen
- Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Mutterschutz
- Besonderheiten bei Lohnpfändungen
- Geringfügig entlohnte Beschäftigung – Kurzfristige Beschäftigung
- Beschäftigung in der Gleitzone
- Auszubildende, Rentner, Praktikanten / Studenten / Schüler
- Monatsabschluss – Jahresabschluss – Bescheinigungen
- Anlegen der Firmenstammdaten, Krankenkassen, Lohnarten, Kontenzuordnung
- Anlegen der Mitarbeiterstammdaten
- Erfassen der Abrechnungsdaten
- Beitragsassistent
- Abrechnungsassistent
- Monatsabschluss und Monatsauswertungen
- Korrekturmodus
- Jahresabschluss und Jahresauswertungen
- Datensicherung
Die Teilnehmer legen eine lehrgangsinterne Prüfung ab, die nach IHK-Schlüssel benotet wird und erhalten ein Lehrgangszertifikat.
Aufbauende interessante Weiterbildungen für Sie finden Sie gerne unter:
- Bilanz - verstehen, interpretieren und analysieren
- Controlling für kleine und mittlere Unternehmen
- IHK-Fachkraft Buchführung
Zusatzgebühren
Preis zzgl. Lehrmaterial und zzgl. IHK-Prüfgebühr / Zertifikatserstellung
Bildungsgutschein
Dieser Lehrgang ist AZAV-zertifiziert. Die Kosten können durch die Agentur für Arbeit übernommen werden, wenn Sie dort einen Bildungsgutschein erhalten. Einen Bildungsgutschein erhalten in der Regel Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer/innen mit entsprechendem Qualifizierungsbedarf. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Maßnahme liegt im Ermessen der zuständigen Agentur für Arbeit beziehungsweise dem Amt für Grundsicherung (Kreisjobcenter).