Hochvolt in der Land- und Baumaschinentechnik
Fachkundige Person Hochvolt (FHV)
Das Thema Hochvolt wir immer mehr Thema auch in der LandBauTechnik (LBT). Da sich die Technik, die Arbeitsgebiete und somit auch die Gefährdungsbeurteilungen in der LandBauTechnik von anderen Branchen unterschiedet, werden vom LandBauTechnik-Bundesverband in einer bundesweit standardisierten Fortbildung auf die Belange der Land- und Baumaschinenbranche spezifisch weitergebildet. +
Die Qualifizierung trägt zur Arbeitssicherheit für die Hochvolt-Technik, zur Gefährdungsbeurteilung und der damit verbundenen, praktischen Durchführung von Arbeiten an Hochvoltsystemen der Land- und Baumaschinentechnik sowie an Flurförderzeugen bei. Um Wartung, Reparatur, Instandsetzung und Fehlersuche an den HV-Systemen durchführen zu dürfen, müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch diese Schulung für die Fahrzeuge und Maschinen qualifiziert werden.
Nach erfolgreich abgeschlossener Schulung wird ein Zertifikat als „Fachkundige Person Hochvolt (FHV)“ der Stufe 3 in der Land- und Baumaschinentechnik (gemäß DGUV Information 209-093) ausgehändigt. Dieses hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Im Anschluss kann durch eine zweitägige Qualifikationsauffrischung das Zertifikat verlängert werden.
verfügbare Termine
1
Besonderes
Präsenz
Zeiten
5 Tagesmodule beinhalten Theorie, Praxis sowie eine abschließende Prüfung
Unterrichtsform
Standort
- Kenntnisse von relevanten Normen, Regeln und Vorschriften
- Mögliche Gefahren sicher erkennen und alle Schutzmaßnahmen umzusetzen
- HV-Systeme spannungsfrei zu schalten
- Selbst Arbeiten an HV-Komponenten durchzuführen
- Dritte unterweisen, damit diese in der Lage und berechtigt sind, unterstützende Tätigkeiten am HV-Fahrzeug unter ihrer Aufsicht durchzuführen und zu bedienen
- Fehlersuche an HV-Systemen der Land- und Baumaschinentechnik
Qualifizierte Servicekräfte (Gesellen, Servicetechniker, Meister) der Land- und Baumaschinen Betriebe mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.
Teilnehmervoraussetzungen:
- Meister und Gesellen in der Land- und Baumaschinentechnik oder Personen mit einer Berufsausbildung in einem fahrzeugtechnischen Beruf mit langjähriger Berufserfahrung (mind. 3 Jahre) im LandBauTechnik-Bereich
- Mindestalter 18 Jahre
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch arbeitsmedizinische Untersuchung entsprechend G25 (nicht älter als 3 Jahre)
- Erste-Hilfe-Kurs (einschließlich Herz-Lungen-Wiederbelebung, nicht älter als 2 Jahre)
Zeiten
5 Tagesmodule beinhalten Theorie, Praxis sowie eine abschließende Prüfung
Unterrichtsform
Standort