Praxisgerechte Umsetzung der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 für Konstruktion Elektrik
Der Anhang III der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 enthält die sogenannten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen. Diese sind der Rahmen für die Maschinensicherheit. Im Seminar lernen Sie, wie Sie die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen mit Hilfe der Risikobeurteilung unter Anwendung europäischer Normen bei der elektrischen Konstruktion umsetzen können.
- Sie erhalten eine kompakte Übersicht über die Maschinenverordnung und lernen, wie Sie die Inhalte herausfiltern können, die für Sie relevant sind
 - Sie lernen, wann ein Produkt eine Maschine, Gesamtheit von Maschinen oder eine unvollständige Maschine ist
 - Sie lernen die Pflichten der Hersteller kennen, die Sie erfüllen müssen, bevor Sie eine Maschine in Verkehr bringen bzw. in Betrieb nehmen dürfen
 - Sie lernen, wie Sie die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen mit Hilfe der Risikobeurteilung und europäischer Normen umsetzen können (Schwerpunkt elektrische Konstruktion)
 
Zielgruppe
Hersteller von Maschinen und verketteten Maschinenanlagen, Führungs- und Fachkräfte Elektrische Konstruktion und Funktionale Sicherheit, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Projektingenieure und Projektleiter im Maschinenbau.
Zeiten
09:00 - 17:00 Uhr
Unterrichtsform
Standort
Zeiten
09:00 - 17:00 Uhr
Unterrichtsform
Standort
- Die Maschinenverordnung im Überblick
 - Pflichten der Hersteller
 - Überblick über harmonisierte Maschinensicherheitsnormen, deren Unterteilung in A-, B- und C-Normen und Konformitätsvermutung im Zusammenhang mit der Maschinenverordnung-Risikobeurteilung
 - Umsetzung der folgenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen durch Anwendung europäischer Normen:
 
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			 Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderung gem. Anhang III Maschinenverordnung  | 
			
			 Europäische Norm und andere Regelwerke  | 
		
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			 Cybersecurity: 1.1.9. Schutz gegen Korrumpierung  | 
			
			
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			 1.2.3. Ingangsetzen  | 
			
			
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			 1.2.4.3. Stillsetzen im Notfall 1.2.4.4. Gesamtheit von Maschinen oder dazugehörigen Produkten  | 
			
			
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			 1.3.7. Risiken durch bewegliche Teile 1.3.8. Wahl der Schutzeinrichtungen gegen Risiken durch bewegliche Teile  | 
			
			
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