Pflegefachfrau/Pflegefachmann staatl. anerk.
Mit der Einführung des Pflegeberufereformgesetzes werden 2020 die drei bisher getrennten Ausbildungsgänge Altenpflegerin / Altenpfleger, Gesundheits- und
Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger zu einem neuen
Beruf mit dem einheitlichem Berufsabschluss Pflegefachfrau / Pflegefachmann zusammengeführt. Innerhalb dieser Ausbildung besteht die Möglichkeit einer
Spezialisierung in der Alten- bzw. in der Kinderkrankenpflege.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Die Ausbildung richtet sich an Interessierte, die eine Ausbildung/Umschulung zur/zum staatlich anerkannten Pflegefachfrau/Pflegefachmann absolvieren möchten. Voraussetzung für den Ausbuíldungsbeginn sind
- Realschulabschluss oder gleichw. Bildungsabschluss
- Gesundheitliche Eignung
verfügbare Termine
0
Besonderes
Alle Auszubildenden beginnen die Ausbildung mit dem Ziel Pflegefachfrau / Pflegefachmann, unabhängig davon, bei welchem Träger sie angestellt sind. Die praktische Ausbildung dauert 2.500 h, davon mind. 1.300 h beim Träger der praktischen Ausbildung. Aus der Wahl des Trägers ergibt sich die Vertiefung. Während der Ausbildung absolvieren alle Auszubildenden Pflichteinsätze in folgenden Bereichen:
- allgemeine Akutpflege in stationären Einrichtungen (400 h)
- allgemeine Langzeitpflege in stationären Einrichtungen (400h)
- allgemeine ambulante Akut- und Langzeitpflege (400h)
- pädiatrische Versorgung (120h)
- psychiatrische Versorgung (120h)
- sowie den Orientierungseinsatz (400h) und den Vertiefungseinsatz (500h) beim Ausbildungsträger
- zwei weitere Einsätze können auch in weiteren geeigneten Einrichtungen durchgeführt werden, auch wenn diese nicht selbst Ausbildungsträger sind (jeweils 80h).
Die theoretische Ausbildung erfolgt an der Pflegeschule (2.100 h).
Zeiten
08:00 - 15:00 Uhr
Unterrichtsform
Standort