Gepr. Industriemeister|in IHK – Metalltechnik
Bachelor Professional of Metal Production and Management (CCI)*
Ihr Weg zum Meistertitel
Mit der Weiterbildung zum geprüften Industriemeister legen Sie einen weiteren Meilenstein in Ihrer beruflichen Karriere. Werden Sie ein Teil der gefragtesten technischen Führungskräfte. Als geprüfter Industriemeister agieren Sie als Schnittstelle zwischen den produktionstechnischen und kaufmännischen Bereichen eines Unternehmens.
Wir bereiten Sie nebenberuflich gezielt auf Ihren nächsten Karrieresprung vor. Setzen Sie erlerntes direkt in Ihre tägliche Arbeit um.
Hinweise:
Mit der Anmeldung zum Kurs sind Sie nicht automatisch zur IHK Prüfung angemeldet. Bitte wenden Sie sich zur Prüfungsanmeldung direkt an die IHK.
Der Unterricht findet zum Teil als Präsenz und als Online-Unterricht statt.
Teilnehmer, die die Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) bereits abgelegt haben, können sich vom AdA-Unterricht befreien lassen.
Zielgruppe
Der Kurs richtet sich an Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung in der Fachrichtung Metall sowie an Personen mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis z.B. im Maschinen- und Stahlbau oder als Industriemechaniker.
- Lern- und Arbeitsmethodik
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
- Handlungsbereich "Technik" (Betriebstechnik, Fertigungstechnik, Montagetechnik)
- Handlungsbereich "Organisation" (Betriebliches Kostenwesen, Planung-, Steuerungs- und
- Kommunikationssysteme, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz)
- Handlungsbereich "Führung und Personal" (Personalführung, Personalentwicklung, Qualitätsmanagement)
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
- zu den in Absatz 1 und Nr. 1-3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis
(3) Die Berufspraxis gemäß Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß §1 Abs. 3 haben.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach §4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Zusatzgebühren
Das Lernmaterial ist nicht in den Kursgebühren enthalten.
Prüfungsgebühren werden von der zuständigen IHK direkt in Rechnung gestellt.
Teilnehmer, die die Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) bereits abgelegt haben, können sich vom AdA-Unterricht befreien lassen.
Die Lehrgangsgebühren sind in monatlichen Raten fällig.