Fahrausweis für Bediener von Hubarbeitsbühnen nach BGG 966
Wir bilden Sie zum Hubarbeitsbühnenbediener für fahrbare Hubarbeitsbühnen gemäß BGV A1 aus. In unserer Ausbildung erwerben Sie Kenntnisse und Fertigkeiten zum Bedienen von fahrbaren Hubarbeitsbühnen nach berufsgenossenschaftlichen Regeln BGR 500 Kapitel 2.10.
Voraussetzungen
Mindestalter 18 Jahre; körperliche, geistige und charakterliche Eignung (G25 Untersuchung firmenintern; G41 Höhentauglichkeit)
Ihr Vorteil
Mit unserer Ausbildung zum Bedienen von fahrbaren Hubarbeitsbühnen erwerben Sie den Fahrausweis und sind rechtlich abgesichert, da Sie die Anforderungen der BGV A1 und des BGR 500 Kapitel 2.10. erfüllen.
verfügbare Termine
1
Besonderes
Präsenz
Beispielrechnung
234.40€ | Seminargebühr |
---|---|
- 100.00€ | Förderung A |
- 10.40€ | Förderung B |
= 124.00€ | Seminargebühr |
110.40€ gespart
Zeiten
Auf Anfrage
Unterrichtsform
Standort
Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und wird mit einer Abschlussprüfung abgeschlossen. Diese wird von uns durchgeführt und abgenommen.
Theoretische Ausbildung:
- Bestimmungsgemäße Verwendung
- Konstruktiver Aufbau
- Bedienungsperson
- Voraussetzung für das Bedienen
- Persönliche Schutzausrüstung
- Transport
- Prüfungen
- Vorbereitung zum Einsatz der Arbeitsbühne
- Steuerung der Arbeitsbühne
- Notfallsteuerung
- Behandlung von Sicherheitseinrichtung
- Regelmäßige Prüfung
- Checkliste zum Bedienen von fahrbaren Arbeitsbühnen
- Gesetz und Normen
- Schriftliche Beauftragung
Zeiten
Auf Anfrage
Unterrichtsform
Standort